Fragen und Antworten
Hier geben wir Euch eine Schnellübersicht zu evtl. auftretenden Fragen.
Haftungsausschuß
Der Veranstalter stellt das beschriebene Programm zur Verfügung. Alle aufgeführten Programmpunke sind bestätigt und gebucht. Da aber alle Band's oder Stände von Menschen durchgeführt werden, sind natürlich externe Umstände (Krankheit / Verletzung / Familiäre Unabkömmlichkeit / Bandauflösung usw...) möglich. Dementsprechend sind uns Änderungen im Programmablauf vorbehalten.
Wir sind dazu bestrebt im Notfall einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Der Ticketkauf bzw. die Ticketbezahlung bleibt (bei einer evtl. Programmänderung durch äußere Umstände) unberührt und führen nicht zu einer Rückgabe des Ticket's! Der Umtausch oder die Rückgabe ist ausgeschlossen!
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Sach- oder Körperschäden!
Bei Streitereien, Gewaltanwendung, Randalierung oder Hausfriedensbruch die ein friedliches Fest bzw. ein tollerantes Miteinander stören, werden die betreffenden Parteien sofort des Platzes verwiesen. Ein Mitführen jeglicher gefährlicher oder gem. Waffengestz verbotener Waffen oder anderer verletzender Gegenstände wird sofort mit einem Platzverweis geahndet. (Das Hausrecht wird bei Bedarf mit polizeilicher Unterstützung durchgesetzt)
Frage:
"Kann ich mit meinem Auto direkt auf dem Campground beim Zelt stehen?"
Antwort:
"Nein! Aus Sicherheitsgründen ist das nicht erlaubt. Auf dem Zeltplatz stehen keine Fahrzeuge die bei versehentlichem Starten und Kuppeln die schlafenden Zelter überrollen"
Frage:
"Ich möchte aber gerne im Fahrzeug schlafen... wo stehe ich dann mit dem Auto?"
Antwort:
"US-Cars stehen direkt auf der Convention-Area (siehe Location-Viedeo)". Dort kannst du in deinem US-Car schlafen. Alle anderen "normalen" Fahrzeuge stehen ca. 80 m von der Location auf einem befestigten Parkplatz. Dort kannst du auch in deinem Fahrzeug schlafen. Wie auf dem Campground sind aber auf dem Parkplatz selber keine Zelte erlaubt!
Frage:
"Wie sieht das mit grillen aus? Kann ich neben meinem Zelt ein bisschen grillen?"
Antwort:
Das Grillen ist gestattet. Für verursachte Schäden an Dritten oder an Gegenständen haftet nicht der Veranstalter sondern allein der Verursacher!!!
